Als Schornsteinfeger sind wir Experten für 


  •  Brandschutz      
  •  Sicherheit  
  •  Umweltschutz   
  • neutrale Beratung                      


Seit der Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes im Jahr 2008 können Verbraucherinnen und Verbraucher für bestimmte Aufgaben (sog. privatwirtschaftliche Tätigkeiten) einen Schornsteinfeger bzw. eine Schornsteinfegerin ihrer Wahl beauftragen. Für den hoheitlichen Bereich ist nach wie vor der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bzw. die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin zuständig.


Privatwirtschaftliche Tätigkeiten

Tätigkeiten wie das Messen, Reinigen und Überprüfen nach KÜO bzw.
1. BImSchV zählen zu den privatwirtschaftlichen Dienstleistungen eines Schornsteinfegerbetriebes. Diese Aufgaben kann jeder entsprechend qualifizierte Schornsteinfegerbetrieb anbieten. Die Leistungen unterliegen keiner Gebührenordnung, sondern der Preisgestaltung im freien Wettbewerb.


Die Schornsteinfegerin bzw. der Schornsteinfeger, welche(r) die im Feuerstättenbescheid festgesetzten Arbeiten ausführt, muss ein entsprechendes Formblatt und die dazugehörigen Bescheinigungen ausfüllen. Im nächsten Schritt leitet der Hausbesitzer bzw. die Hausbesitzerin das Formblatt und die dazugehörigen Bescheinigungen an die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger weiter, damit die Daten in das Kehrbuch aufgenommen werden können. Diese(r) ist dazu verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Fristen zu überprüfen und nachzuhalten.


Hoheitliche Tätigkeiten
Hierzu zählen die Feuerstättenschau, Ausstellung bzw. Änderung des Feuerstättenbescheides, Führen des Kehrbuchs und Bauabnahmen nach Landesrecht. Diese Aufgaben übernehmen ausschließlich bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger*innen als staatlich beliehene Unternehmer*innen in ihren Bezirken. Für die hoheitlichen Tätigkeiten gelten weiterhin bundesweit einheitliche Gebühren, die in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgelegt sind.


Welcher bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger für Sie zuständig ist, können Sie über die Suchfunktion auf der Seite www.schornsteinfeger.de 

herausfinden.



Quelle: Website des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks